§2 Satzung

Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.

Für die Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden setzen sich die Mitarbeiter der BÄKO Schleswig-Holstein ein:

  • im täglichen Geschäft
  • im Service
  • mit unseren Dienstleistungen
  • mit unseren LKWs
  • von der Auftragsannahme bis zur Auslieferung